AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Stornierungsbedingungen der fest. GmbH für die Vermietung des fest.saals

§ 1 Geltungsbereich

  1. Es gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen der fest. GmbH.
  2. Im kaufmännischen Verkehr gelten sie auch für künftige Geschäfte, ohne dass erneut darauf hingewiesen wird.
  3. Mit Auftragserteilung oder Entgegennahme der Leistung erkennt der Kunde diese Bedingungen an.

§ 2 Vertragsabschluss und Zahlung

  1. Grundlage ist die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung.
  2. Angebote sind 14 Tage gültig. Bei Beauftragung sind 50 % Anzahlung fällig, der Rest bis spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende.
  3. Abrechnung erfolgt nach der endgültigen Teilnehmerzahl, die 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen ist.
  4. Bei Zahlungsverzug werden 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz berechnet.

§ 3 Stornierung

  1. Stornierungen sind schriftlich einzureichen.
  2. Gebühren:
    – bis 8 Wochen vor Veranstaltung: kostenfrei, es wird eine Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr von 200 € einbehalten
    – bis 15 Tage vorher: 50 % des Angebotspreises
    – bis 5 Tage vorher: 80 % des Angebotspreises
    – ab 2 Tage vorher: 100 % des Angebotspreises
  3. Anzahlungen werden angerechnet. Übersteigt die Stornogebühr die Anzahlung, ist der Differenzbetrag zu zahlen.

§ 4 Nutzung der Räumlichkeiten

  1. Der Mietzeitraum umfasst Auf- und Abbau. Verlängerungen sind kostenpflichtig und bedürfen Zustimmung.
  2. Nutzung ist nur am gebuchten Tag möglich. Vortagsnutzung (z. B. Dekoration) ist nur nach Absprache und bei freiem Saal möglich; Pauschale: 180 € inkl. MwSt.
  3. Veranstaltungen sind bis 01:00 Uhr zulässig. Ab 22:00 Uhr sind alle Türen geschlossen zu halten.
  4. Musik, Bands und DJs dürfen nur im Saal betrieben werden.
  5. Dekoration nur nach Zustimmung.
  6. Nebel, Pyrotechnik, offene Flammen wie z. B. Fackeln o. ä. sind untersagt.
  7. Hinweis zur Nutzung bei Abendveranstaltungen:
    Der fest.saal befindet sich in einem besonderen Umfeld und ist ein sensibler Ort – sowohl im Hinblick auf die Nachbarschaft als auch auf das historische Inventar und die technische Ausstattung. Um einen reibungslosen Ablauf Ihrer Feier sicherzustellen, wird der Saal bei Abendveranstaltungen ausschließlich in Verbindung mit unserem geschulten Personal vermietet. So gewährleisten wir die Einhaltung von Lautstärke- und Sicherheitsauflagen, den Schutz des Inventars sowie eine professionelle Betreuung vor Ort.
  8. Teilnehmerzahl: Bei ausschließlicher Nutzung des Saals sind bis zu 60 Gäste zulässig, in Ausnahmefällen maximal 70. Bei gleichzeitiger Nutzung des Außenbereichs sind bis zu 80 Gäste möglich.
  9. Heizkostenpauschale: In den Heizmonaten wird zusätzlich zur Saalmiete eine Heizkostenpauschale erhoben.
  10. Technik: Die Nutzung der festinstallierten technischen Ausstattung ist ausschließlich durch Personal der fest. GmbH oder zuvor eingewiesene Personen gestattet.

§ 5 Reinigung und Entsorgung

  1. Die Endreinigung ist grundsätzlich in der Saalmiete enthalten.
  2. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung oder übermäßigem Aufwand behält sich die fest. GmbH vor, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Dekorationsreste sowie Sondermüll ordnungsgemäß zu entsorgen und die Mülltrennung einzuhalten.

§ 6 Haftung

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden oder Verluste an Einrichtung, Inventar und Gebäude, auch durch Gäste oder Dritte.
  2. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die fest. GmbH keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden haftet die fest. GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden.

§ 7 Catering und Fremddienstleister

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt, außer mit schriftlicher Genehmigung.
  2. Bei Genehmigung können Pauschalen für Gläser, Geschirr und Service erhoben werden.
  3. Fremddienstleister (z. B. Caterer, DJs, Fotografen) sind nur mit Zustimmung zulässig; für deren Handlungen haftet der Kunde.

§ 8 Höhere Gewalt

  1. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Verboten) entfällt die Leistungspflicht beider Parteien.
  2. Bereits gezahlte Beträge werden abzüglich entstandener Kosten erstattet. Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

§ 9 Hausrecht und Sicherheit

  1. Die fest. GmbH behält sich das Hausrecht vor.
  2. Bei groben Verstößen oder Gefahren darf die Veranstaltung abgebrochen werden.
  3. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

§ 10 Datenschutz

  1. Die fest. GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Abwicklung und Durchführung der Veranstaltung.
  3. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter [Link zur Datenschutzerklärung] abrufbar.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
  3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Stralsund.